Organisiationsentwicklung/ Qualitätsmanagement


Das Thema Qualitätsmanagement stellt eine Informationslücke in der Gesellschaft da, die es auszufüllen gilt. Hierbei sollen die Krankenhäuser durch die Qualitätsberichterstellung aktiv am Gestaltungsprozess für mehr Transparenz im Gesundheitswesen mitwirken, um eine ständige Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Rahmenbedingungen hierfür wurden im  Sozialgesetzbuch (SGB V) vom Gesetzgeber verankert

§§ 135-139 SGB V „Sicherung der Qualität und Leistungserbringung“
„Die Krankenhäuser sind verpflichtet sich an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“ (§ 135a, Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2)

§137 SGB V             „Sicherung der Qualität der Leistungserbringung“
Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern

„Der Bericht hat auch Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses auszuweisen.“ (§137 SGB V, 6. Abs., Satz 2)

Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Qualität der Behandlung, die Versorgungsabläufe und die Behandlungsergebnisse. Sie sind so zu gestalten, dass vergleichenden Prüfungen möglich werden. Voraussetzung für eine vergleichende Prüfung verschiedener Häuser / Einrichtungen ist eine valide Datenerhebung, die nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und ausgewertet wird.

Consort bietet eine Einführung in das Qualitätsmanagement:

Inhalte:
- Vermittlung von Grundlagen und Werkzeuge eines Qualitätsmanagementsystems
- Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen
- Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssysteme DIN ISO 9000:2000, EFQM und KTQ
- Kriterienkataloge der verschiedenen Qualitätsmanagementansätze sowie deren Stärken und
Schwächen im Krankenhausumfeld